Opfervertretung

 

Opfer von Straftaten leiden oft Jahrzehnte. Je nach Schwere der Tat, ihr ganzes Leben.

War das Opfer früher auf den Status eines Zeugen beschränkt, so besteht heute die Möglichkeit, bereits im Ermittlungsverfahren eine Rechtsanwältin als Beistand beigeordnet zu bekommen. Mit der Nebenklage im gerichtlichen Strafverfahren gegen den Täter kann das Opfer aktiv mitwirken. Gerade bei schweren Gewaltverbrechen und Sexualdelikten ist dies für eine gesunde Verarbeitung des traumatischen Erlebnisses eine große Unterstützung.

Einige Gesetzesreformen haben in den letzten Jahren die Rechte von Opfern bestimmter Straftaten enorm verbessert.

Opfer zögern oft zu lange, Ansprüche geltend zu machen. Es ist Ihr gutes Recht!

Die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde durch die Einführung des Adhäsionsverfahrens enorm verbessert.
Dem Opfer wird hierdurch die oft retraumatisierende Wiederholung des Geschehens in diversen Verfahren erspart. Nur ein Verfahren vor dem Strafrichter kann genügen, um Ihre Opferansprüche zu sichern.

Wurden Sie Opfer einer Gewaltstraftat?

Machen Sie sich als Opfer bewusst, dass Sie Rechte haben! Gehen Sie so bald nach der Tat als möglich zu einer Opferanwältin!

Indem Sie Ihre Rechte wahrnehmen, verhindern Sie, dass die Tat fortwirkt.

Die Kosten eines Rechtsanwalt muss in der Regel der Täter tragen. Der Weiße Ring gewährt oftmals Beratungsgutscheine. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und lassen sich durch eine professionelle Opfervertretung sicher durch die Verfahren führen!

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