Strafverteidigung

 

Die Strafverteidigung dient der Wahrung der Beschuldigtenrechte. Oftmals unverständlich für Außenstehende, sofort einleuchtend, wenn es einen selber betrifft.

Oberstes Beschuldigtenrecht ist das Recht zu Schweigen!

Egal, ob bei einer Polizeikontrolle, Festnahme, Verhaftung, Hausdurchsuchung oder polizeilichen Vernehmung - als Beschuldigter sind Sie nur verpflichtet Ihre sog. "kleinen Personalien" anzugeben.

  • Ihr Name, ggfs. Geburtsname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Adresse
  • Beruf
  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit

SONST NICHTS !

Das zweite wichtige Beschuldigtenrecht:

Sie haben in jeder Lage des Verfahrens, das

Recht auf anwaltlichen Beistand!

Kontakt

Machen Sie den Beamten klar, dass Sie ohne Anwalt keine Aussage treffen.

Die Polizei muss Ihnen behilflich sein mit einem Telefon und dem Telefonbuch!

Länger als bis zum Ende des nächsten Tages dürfen Sie nicht festgehalten werden, ohne dass Sie einem Haftrichter vorgeführt werden und dieser einen Haftbefehl erlässt.

Unsere Notfallnummer 24h/7 Tage:

0172 4833 522

Der Ablauf des Strafverfahrens

Am Anfang steht das sog. Ermittlungsverfahren.

Das Ermittlungsverfahren beginnt nicht immer mit einer vorläufigen Festnahme oder einer Verhaftung. Rechtlich sind Sie Beschuldigter, sobald jemand Sie wegen einer Straftat anzeigt. Die meisten Beschuldigten erfahren durch eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung davon, dass ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wurde.

ACHTUNG: Sie müssen dieser Vorladung nicht Folge leisten! Gehen Sie zuerst zu einem Fachanwalt für Strafrecht und holen sich Rat.

Ihre Verteidigerin wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um die Vorwürfe abzuklären. Wie dann weiter verfahren wird, hängt vom Akteninhalt aber auch Ihrem Ziel ab.

Nur ein Rechtsanwalt erhält umfangreiche Akteneinsicht in seine Kanzlei!

Nach Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft, entscheidet letztere wie das Verfahren gegen Sie weitergeht. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, wenn kein Verdacht einer Straftat besteht oder aber die Beweise nicht reichen. Die nächste Stufe ist eine Einstellung mit oder ohne Geldauflage. Dies erfolgt meist bei Ersttätern, die kleine Delikte begangen haben, wie eine Beleidigung.

Die nächste Stufe ist dann das gerichtliche Verfahren. Dies wird durch einen Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft oder eine Anklage eingeleitet, welche an das Gericht übersandt werden. Dieses entscheidet dann, ob es den Strafbefehl erlässt oder das gerichtliche Verfahren gegen Sie eröffnet.

Glauben Sie mir:

Ohne eine Strafverteidigerin wird das Gericht den Strafbefehl erlassen oder über die Anklage verhandeln. Nun ist es schon spät, aber spätestens jetzt sollten Sie sich eine Verteidigerin suchen. Noch dringender ist es für Sie, wenn Sie die Mitteilung bekommen, dass das Gericht beabsichtigt Ihnen einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Das ist nun Ihre letzte Möglichkeit, sich selbst einen engagierten Verteidiger zu suchen.

Diese wird zunächst Akteneinsicht nehmen und sodann alles daran setzen, dass Sie und Ihre Einwände gehört werden. Die Ermittlungsakte muss durchgearbeitet, Ermittlungsfehler aufgedeckt werden.

Es gelingt manchmal noch, den Strafbefehlserlass zu verhindern oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abzuwenden. Wenn nicht, dann geht es nun bald in die Hauptverhandlung.

In der Hauptverhandlung werden die Zeugen befragt, Beweise erhoben, von der Inaugenscheinname von Lichtbildern, über die Verlesung von Urkunden oder die Vernehmung von Sachverständigen. Am Ende der Hauptverhandlung verkündet das Gericht ein Urteil.

Das Urteil ist das Ergebnis eines langen Prozesses der Ermittlungs- und Justizbehörden. Je frühzeitiger Sie sich in diesem Prozess beteiligen, umso zufriedenstellender wird das Urteil für Sie.

Geben Sie Ihren Rechten eine Chance und suchen sich frühzeitig eine Fachanwältin für Strafrecht. Ein guter Verteidiger wird alles daran setzen, eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Und lässt sich dies z.B. wegen der Schwere der Delikte nicht durchsetzen, wird sie sich bereits in erster Instanz derart einsetzen, dass es nur in seltensten Fällen zu einer Berufung oder Revision kommt.

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