„Ich bin nicht schuld, ich brauche keinen Anwalt!“

 

Ob Fußgänger, Fahrrad-, Motorrad- oder PKW-Fahrer, dieser Satz gilt so nicht.

Als Unfallbeteiligter sind Sie in den meisten Fällen, insbesondere wenn Sie verletzt wurden, bei der Regulierung des Schadens umfangreichen Problemen mit Versicherungen, Unfallgegnern und Behörden ausgesetzt.

Daher ist oberstes Gebot für jeden Unfallbeteiligten:

KEIN SCHULDANERKENNTNIS AM UNFALLORT !

Sie sind lediglich verpflichtet, Ihren Namen und Ihre Adresse anzugeben. Hierauf hat jeder Unfallbeteiligter gegenüber dem anderen ein Recht.

VORSICHT: Wer dies unterlässt und einfach davonfährt - egal aus welchen Motiven - macht sich wegen "Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort", umgangssprachlich auch "Unfallflucht" genannt, strafbar. Das Delikt wird streng geahndet und hat regelmäßig auch ein Verfahren mit der Führerscheinbehörde zur Folge. Der Verlust des Führerscheins oder mindestens ein Fahrverbot drohen.

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Es gibt keine Versicherung, die gern bezahlt und insbesondere die Branche der Kfz-Haftpflichtversicherer wehrt sich vehement, Ihre berechtigten Ansprüche auszugleichen. Immerhin geht es bei jährlich ca. 2.500.000 Verkehrsunfällen um eine Gesamtschadenssumme von ca. 30.000.000.000 € (Quelle: focus.de)

Die Rechtsprechung weist jedem Verkehrsteilnehmer allein durch seine Teilnahme am Straßenverkehr eine Mitverantwortung zu. Ohne rechtliche Hilfe ist die Regulierung eines Verkehrsunfalles kaum noch möglich, auch wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

"Wir reparieren keine Autos, weil wir das nicht können.
Aber wir können einen Unfall regulieren."

Immer wieder muss ich Verkehrsunfallopfer vertreten, die im Vertrauen auf Ihre Unschuld, Ihr beschädigtes Fahrzeug von einem, von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners beauftragten Schadengutachter haben begutachten lassen.

Diese Mandanten wundern sich dann, dass dieser den Schaden sehr niedrig schätzt (der Gutachter möchte aber seinen Auftraggeber zufrieden stellen), die Haftpflichtversicherung manchmal hiervon noch Abzüge macht und zum Beispiel allgemeine Unkosten, die Ihnen pauschal zustehen, nicht bezahlt, wenn Sie diese nicht geltend gemacht haben.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist nicht Ihr Freund, der Ihnen hilft, sondern eben die Versicherung des „Unfallgegners“. Auch bieten manche Reparaturunternehmer eine Unfallregulierung als „Service“ an, mit demselben frustrierenden Ergebnis.

Wir können Maßnahmen, die Sie bereits veranlasst haben, nicht immer rückgängig machen.

Gehen Sie zum Spezialisten für Verkehrsrecht, bevor Sie mit der Regulierung anfangen

und z.B. durch die Anmietung eines Mietfahrzeuges oder die Beauftragung eines Schadengutachters oder in sonstiger Weise Kosten verursachen.

Lassen Sie sich zunächst umfassend beraten!

Wir vermitteln Ihnen einen neutralen Schadengutachter, wir klären Sie über die Möglichkeit und Risiken der Anmietung eines Mietfahrzeuges auf oder ob Sie nicht besser den Ihnen zustehenden Nutzungsausfallschaden (Bargeld) für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer geltend machen.

Wir prüfen und beziffern Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Wir machen Ihre Ansprüche geltend und setzen uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

 

Checkliste für Verhalten bei und nach einem Verkehrsunfall

 

Sie haben einen Verkehrsunfall und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen.

Nachfolgend die wichtigsten Punkte, wobei hier nicht auf sonstige Pflichten (z.B. Absicherung der Unfallstelle) oder strafrechtliche Probleme (z.B. erlaubtes Entfernen vom Unfallort) eingegangen wird.

 

  1. Unfalldaten aufnehmen
  • Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs (ganz wichtig)
  • Ort, Datum, Uhrzeit
  • Fahrzeug, Fahrer und wenn möglich Halter und Versicherung
  • Lichtbilder und Skizze vom Unfall
  • Zeugen (mit Anschrift)
  • sollten Sie verletzt worden sein, suchen Sie schnellstmöglich einen Arzt auf
  1. Polizei rufen?
  • Ja, wenn jemand verletzt wurde
  • Ja, wenn der Unfallgegner betrunken wirkt oder unter Drogeneinfluss steht
  • Ja, wenn der Unfallgegner Angaben verweigert oder sich vom Unfallort entfernt, bevor Sie die notwendigen Daten in Erfahrung gebracht haben
  • Ja, wenn das Fahrzeug des Unfallgegners im Ausland zugelassen wurde
  • Ja, wenn es ein Wildunfall war oder die Polizei zur Räumung und Absicherung der Unfallstelle notwendig ist
  • Eher nicht, wenn Sie denken, dass Sie Schuld oder Teilschuld haben
  • Merke: Sie müssen sich gegenüber Polizeibeamten nicht selbst belasten; Ihnen steht ein Aussageverweigerungsrecht zu; Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen
  • Merke: Die Polizei ist grundsätzlich nicht dafür da, damit Sie Ihren Schaden ersetzt bekommen, sondern um Verkehrsverstöße zu ahnden
  1. Schuldanerkenntnis
  • Nie selbst ein Schuldanerkenntnis unterschreiben
  • Wenn möglich, den Unfallverursacher ein Schuldanerkenntnis unterschreiben lassen
  • Merke: Ein Schuldanerkenntnis ist in der Regel nicht bindend, kann allerdings bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.

Empfehlungen:

Holen Sie nach einem Verkehrsunfall auch und vor allem, wenn Sie nicht schuld sind, anwaltlichen Rat ein, bevor Sie Kosten (z.B. Schadengutachten, Mietwagen) verursachen. Entgegen der Werbung wird nicht alles von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet.

Bewahren Sie Belege und beschädigte Gegenstände auf

 

Haben Sie weitere Fragen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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