Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Sind die Eltern getrennt oder geschieden, beginnt oftmals der Kampf ums Kind. Leidtragende sind hierbei die Kinder, die zwischen die Fronten geraten. In Verfahren des Sorge-, Umgangs- oder Aufenthaltsbestimmungsrechts geht es um Regelungen darüber, wer von den beiden Elternteilen berechtigt ist, bestimmte Entscheidungen zu treffen, bspw. wie der Umgang gestaltet wird. Nach dem Gesetz steht in diesen Verfahren immer das Kindeswohl im Vordergrund.
Ist dieses gefährdet hat das Familiengericht auch einschneidende Maßnahmen zu bestimmen.
Die meisten Eltern sind durch die Umstände gezwungen, Partei in einem Verfahren zur Bestimmung des Sorgerechts, des Umgangs der Eltern mit dem Kind oder der Berechtigung zur Bestimmung des Aufenthaltsrechts des Kindes zu sein. Die Verfahren sind meist langwierig und emotional extrem belastend. Es gilt, viele Fallstricke zu vermeiden, die, wie meist im Familienrecht, so nicht im Gesetz stehen, sondern in langjähriger Rechtsprechung entwickelt wurden.
Wir stehen Ihnen vorgerichtlich, als auch im Gerichtsverfahren zur Seite, damit eine Lösung gefunden wird, die den Kindesinteressen entspricht.
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