Strafrecht

 

 

ist der Oberbegriff für ein völlig eigenes Rechtsgebiet. Hier geht es um Angeklagte, Beschuldigte, Polizei, Hausdurchsuchung, Staatsanwalt, DNA-Spuren, Gefängnis, Straftäter und Opfer, Haftbefehl, Urteil, Strafen und und und ...
Hier steht staatliches Handeln gegenüber dem Bürger oder Unternehmen auf dem Prüfstand. Das Strafverfahren erfordert eine völlig andere Herangehensweise, als das Zivilrecht.

Rechtsanwältin Ulrike Mangold ist seit 2010 Fachanwältin für Strafrecht und seither ausschließlich in strafrechtlichen Aufgabenfeldern tätig. Diese langjährige Erfahrung, verbunden mit kontinuierlicher Fortbildung und der Freude am Beruf, verschafft ihr die nötige Expertise, um Sachverhalte einzuordnen, Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und die Rechte ihrer Mandanten bestmöglich durchzusetzen.

Ulrike Mangold
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Die häufigsten Fehler meiner Mandanten:

Zu spätes Einschalten eines strafrechtlich versierten Anwalts. Immer wieder kommen Mandanten, die zunächst mit ihrem "Hausanwalt", der bspw. ihre Scheidung durchführte oder auch mit ihrem Steuerberater, der sie durchs Steuerverfahren begleitet, versuchten ihre strafrechtliche Problematik zu bearbeiten. Oft sind dann schon entscheidende Lösungswege vertan.
Wer geht mit Bauchschmerzen zu einem Orthopäden? Obwohl dieser Medizin studiert hat, würde dies dennoch niemandem einfallen.
Ebenso wie Ärzte, haben sich verantwortungsvolle Juristen spezialisiert, um ihren Mandanten bestmöglich zur Seite zu stehen.

Mandanten kommen erst nach Anklageerhebung. Wer in so einem späten Stadium des Strafverfahrens zum Verteidiger kommt, nimmt diesem oft eine Vielzahl an Möglichkeiten den Ausgang des Verfahrens für seinen Mandanten positiv zu beeinflussen.
Daher sollten Sie, auch wenn Sie meinen unschuldig zu sein, folgendes beherzigen:
Spätestens, wenn die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erfolgt, suchen Sie umgehend einen Strafverteidiger auf. Dieser wird sich mit Ihnen beraten und in den allermeisten Fällen davon abraten, der Vorladung zur polizeilichen Vernehmung Folge zu leisten.

BEACHTEN SIE: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten!

Fehlende Compliance Organisation im Unternehmen. Große Unternehmen sind heutzutage verpflichtet, ein Compliance System zu installieren. Aber auch kleinere Betriebe sollten sich über die Folgen strafrechtlicher Ermittlungen nicht erst Gedanken machen, wenn es brennt. Nicht nur hohe Strafzahlungen sind oftmals vernichtend, sondern meist schon die Ermittlungen an sich, denn sind die PCs und Firmenunterlagen erstmal bei einer Durchsuchung beschlagnahmt, steht der Betrieb still. Auch wenn sich das Ermittlungsverfahren, bspw. wegen Steuerhinterziehung, Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussel, Verstoß gg. das Arbeitnehmerentsendegesetz oder Umweltgesetze, als unbegründet herausstellt, ist der wirtschaftliche Schaden enorm. Die Kosten einer Compliance Beratung ist dagegen eine sinnvolle Investition, um den Fortbestand Ihres Betriebes zu sichern.

Opfer von Straftaten unterlassen es, sich Hilfe zu holen. Bis Opfer zum Anwalt gehen, haben sie oftmals schon wesentliche Fehler gemacht, die in einer Vielzahl der Fälle dazu führen, dass der Täter nicht verurteilt wird. Bedenken Sie, dass das Strafrecht trotz der Einführung einer Vielzahl von Opferrechten in den letzten Jahren, in erster Linie Täterrecht ist.
Der Justiz geht es vorrangig um die Bestrafung der Täter, d.h. des Nachweises derer Schuld. Ob dabei Opferrechte verwirkt werden, weil bspw. das kindliche Tatopfer eines sexuellen Missbrauchs wider besseren Wissens der Ermittlungsbehörden erst Monate nach Bekanntwerden der Taten vernommen wird und sich deshalb nicht mehr an die Vorgänge erinnert, ist den Ermittlungsbehörden letztlich völlig egal.
Sehr viele Opfer von Gewaltstraftaten, gerade im Bereich der Sexualdelikte, schämen sich. Das ist diesen Taten immanent. Darum verheimlichen Opfer das Geschehen oder äußern sich nur spärlich, weil es ihnen schwer fällt darüber zu sprechen. Die Folge ist, dass ihnen keiner mehr glaubt, neben der Problematik, dass viele Beweise nicht mehr zu erheben sind, wie bspw. DNA-Spurensicherung an der Kleidung. Eine Opferanwältin hilft Ihnen.

VORSICHT:

Kein Mensch ist davor sicher, Opfer willkürlicher, falscher Anschuldigungen zu werden. Ein Strafverfahren kann Jahre dauern. Sowohl Täter als auch Opfer sind hierdurch extremst belastet.

Rechtsprechung und Gesetze geben Ihnen Rechte!

Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte im Strafrecht wahrgenommen werden.

Ein paar Worte zur Bezahlung müssen sein. Gerade im Strafrecht werden die Kosten einer Verurteilung von den Tätern häufig nicht erkannt.

Wenn Sie aber erst einmal verurteilt sind, kommen gewaltige Kosten auf Sie zu: Verfahrenskosten, Geldstrafen, Geldbußen, Bewährungsauflagen, die Kosten für das Wiedererlangen des Führerscheins, Kosten für ein Drogenscreening, Kosten für die MPU...

Beispiele:

1. Stellen Sie sich vor, Sie bekommen einen Strafbefehl, der Sie zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt. Sie müssten also eine Geldstrafe von 7.500,00 € zahlen.

Sie haben die Körperverletzung tatsächlich begangen, das wissen Sie. Aber wie sollen Sie mit einem Nettoeinkommen von 1.500,00 €, zwei kleinen Kindern und einer Ehefrau, die nur auf geringfügiger Basis arbeitet, neben den Darlehenszahlungen für Ihr Haus auch noch 7.500,00 € herbekommen?
Hier kann eine Strafverteidigerin dafür sorgen, dass die Strafe von 150 Tagessätzen á 50,00 € bspw. auf eine Strafe von 150 Tagessätzen á 30,00 € herabgesetzt wird. Ohne Hauptverhandlung. Sie sparen 3.000,00 €. Die Verteidigung wird Sie ca. 600,00 € kosten. Letzlich haben Sie einen finanziellen Gewinn von 2.400,00 €.

2. Sie hatten in den frühen Morgenstunden Besuch von der Polizei. Ihre Wohnung, Ihr PKW und Ihre Geschäftsräume werden durchsucht, denn Ihnen wird vorgeworfen, bei der Umsatzsteueranmeldung falsche Angaben gemacht zu haben. Ihr Firmen-PC, Ihre komplette Geschäftspost, sowie Ihr Handy werden mitgenommen.

Während die sichergestellten Gegenstände nun mit der Geschwindigkeit überlasteter Justizbehörden monate- oder jahrelang ausgewertet werden, stehen Sie ohne Ihre Geschäftsbasis da. Aufträge können nicht bearbeitet werden. Die Presse berichtet. Neue Aufträge werden nicht erteilt. Schließlich verlieren Sie alle Kunden und Ihren guten Ruf. Sie benötigen unbedingt die sichergestellten Daten. Doch die gibt Ihnen vor Abschluss des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens keiner heraus.

Wenn Sie nun weiterhin darauf Vertrauen, das Verfahren werde sich bald erledigen und nicht unmittelbar oder bestenfalls noch während der Durchsuchung eine Strafverteidigerin beauftragen, haben Sie vermutlich tatsächlich "Schwarzgeld" an einem sicheren Ort und das Geschäft nur zum Schein geführt oder aber Sie verlieren Ihre komplette Existenz. Und auch wenn Sie später freigesprochen werden sollten, nach der langen, langen Zeit, die Ermittlungs- und Gerichtsverfahren in Anspruch nehmen, werden Sie viele, viele Schulden haben.

Eine Anwältin hingegen kann noch während der Durchsuchung dafür sorgen, dass Kopien Ihrer Festplatten erstellt werden, dass nur die tatsächlich relevanten Rechnungsordner und nicht die gesamte Firmenkorrespondenz mitgenommen werden und dies auch erst, nachdem diese kopiert wurden. Ihre Anwältin kann mit Ihnen Einsicht in die sichergestellten Beweismittel nehmen und durch entsprechende Rechtsmittel in einer Vielzahl von Fällen für eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens sorgen.

Diese Arbeit der Anwältin kostet Sie Geld. Der Verlust Ihrer Aufträge und Kunden kostet Sie Ihre Existenz.

Das Strafrecht ist das Rechtsgebiet, in dem es um Ihre Freiheit und Ihre elementaren Rechte geht, ob persönlich oder finanziell, ob als Täter, Opfer oder Unternehmer!

Die frühzeitige Beauftragung eines Strafverteidigers gibt diesem die Möglichkeit, Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen, Strategien auszuarbeiten, damit Ihre Rechte gewahrt werden und Ihre Zukunft weiterhin durch Sie bestimmt wird.